Start Bürgerentlastungsgesetz

Mehr Wohnungsbauprämienberechtigte durch das Bürgerentlastungsgesetz.

Durch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz werden alle Arbeitnehmer grundsätzlich entlastet. Gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer werden dadurch deutlich mehr Geld zur Verfügung haben. Zusätzlich erhalten wieder viele Arbeitnehmer Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

Seit Jahresbeginn ist es für Arbeitnehmer möglich die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung voll im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich geltend zu machen. Das besondere daran ist, dass diese steuerliche Entlastung sich direkt auf die monatliche Lohnsteuerzahlung auswirkt und nicht erst im Folgejahr über die Steuererklärung. Dem einzelnen Arbeitnehmer bleibt monatlich mehr übrig.

Zusätzlich gibt es ab 2010 weitere Vorteile vom Staat:

  • Das Kindergeld wird um 20 Euro erhöht,
  • Der Kinder- und Grundfreibetrag wird erhöht,
  • Altersvorsorgebeiträge sind zu 70 % steuerabzugsfähig.


Die staatlichen Entlastungen machen sich je nach der einzelnen Familiensituation deutlich bemerkbar. Es ist mehr Geld übrig, das in die Altersvorsorge oder direkt für die Kinder investiert werden kann. Hier ist beispielsweise auch der Bausparvertrag mit seinen flexiblen Verwendungsmöglichkeiten für jung und alt ein geeignetes Vorsorgeinstrument. Nutzen Sie die umfangreichen staatlichen Prämien.

Durch das Bürgerentlastungsgesetz sind jetzt 2,4 Millionen Personen zusätzlich wieder förderberechtigt. Das ist auf die Erhöhung der maßgeblichen Bruttolohngrenzen zurückzuführen, die sich aus der höheren Abzugsfähigkeit ergeben haben. Das heißt, Arbeitnehmer die bisher keine Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulage erhalten haben, sind jetzt wieder förderberechtigt.

 

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