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Patientenverfügung- Rechtzeitig vorsorgen.

Am 18.06.2009 wurde in Deutschland vom Bundestag das Patientenverfügungsgesetz für verbindlich und rechtskräftig eingeführt. Mit der Patientenverfügung soll erreicht werden, dass jeder Mensch gute Bedingungen für ein würdiges und schmerzfreies Leben bei schwerer Krankheit oder nahendem Tod erleben kann und diese selbst mitbestimmt. Eine Patientenverfügung auszufüllen ist extrem wichtig für jeden Menschen, der in Eigenverantwortlichkeit mit seinem Leben und Sterben umgehen möchte. Die Patientenverfügung ist an den Arzt gerichtet, der sich dann bindend an die Behandlungswünsche hält.

Eine Patientenverfügung schafft für Angehörige und Ärzte Erleichterung im Umgang mit dem Kranken, da sie sich an dessen Willen und Lebensvorstellungen halten können, und nicht durch schuldhafte Gewissensfragen in ihren Handlungen gebunden sind. Seit dem 18.06.2009 ist die schriftliche Patientenverfügung für Ärzte und auch Angehörige bindend. Sie tritt in Kraft und Umsetzung, wenn der Patient seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann, weil er vielleicht im Koma liegt oder an Demenz leidet.

 

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Behandlungsmaßnahmen man erhalten möchte oder auch nicht, ob lebenserhaltende oder verlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder ob man eine Verkürzung der Lebenszeit durch besondere Folgen einer Behandlung (z.B. Schmerztherapie) in Betracht zieht oder nicht. Über eine Patientenverfügung wird festgelegt, ob man seelsorgerische Betreuung wünscht oder wo man im Falle eines Sterbeprozesses sterben möchte. (Hospitz, eigene Wohnung etc. ) Besteht der spezielle Wunsch einer Organspende oder auch einer Obduktion nach dem Tod, so werden diese Inhalte ebenfalls in der Patientenverfügung durch den Patienten geregelt. Formal gesehen, sollte ein Patientenverfügung vom Patienten unterschrieben und mit dem aktuellen Datum versehen sein. Eine Patientenverfügung sollte alle zwei Jahre den neuesten Erkenntnissen und Wünschen angepasst werden. Für die Patientenverfügung ist keine notarielle Beurkundung notwendig. Zur Sicherheit kann man die Patientenverfügung von einem Zeugen unterschreiben lassen und sie einmal für sich und einmal für den Arzt ausfertigen und aufbewahren. Die Patientenverfügung kann zu jeder Zeit auch wieder geändert werden.
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Der Arzt darf nach den Wünschen des Patienten verfahren, wenn das Vormundschaftsgericht die Verfügung geprüft hat und für zustimmungswürdig hält. Als Anhaltspunkt für das richtige Aufsetzen einer Patientenverfügung kann ein Muster-Formular genutzt werden, dass man z.B. unter bmj.de downloaden und ausdrucken kann. Beide ausgefüllte Formulare müssen unterschrieben sein. Wünsche, die im allgemeinen Formular nicht vorgesehen sind, können zusätzlich aufgeschrieben werden, sollten aber gesondert unterschrieben werden. Die kontinuierliche Aktualisierung (aller zwei Jahre) ist sinnvoll.

 

Informieren Sie einen nahen Bekannten, damit im entsprechenden Notfall die Patientenverfügung schnell gefunden werden kann. Ein sehr wichtiger Punkt der beachtet werden sollte ist der, dass die Patientenverfügung allein keine Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht ist. Darüber muss man sich separat Gedanken machen und diese gesondert ausfüllen bzw. hinterlegen.

 

Für die Patientenverfügung sollte man beim Ausfüllen bedenken, dass sich die eigene Einstellung zu einem würdigen Leben auch ändern kann und man in entsprechender Situation vielleicht ganz andere Wünsche und Ansichten zum Leben gewinnt, als man dies noch im gesundem Zustand tun würde.

 

Die Wünsche und der Willen, der in der Patientenverfügung kundgetan wird, sollte nicht allgemein gehalten werden, sondern ganz konkrete Behandlungsanweisungen oder Behandlungsverweigerungen enthalten, da schwammige Formulierungen nicht wirklich gedeutet werden können. Die Behandlung bei Vorerkrankungen sollte miteinbezogen werden.

 

Wer sich unsicher über die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten ist, der sollte sich an eine Vertrauensperson wenden, die sich damit auskennt, oder aber ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, das von vielen gemeinnützigen Organisationen angeboten wird.

 

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